Viel Trubel beim 18. Kinderrechtefest im Karlsruher Tollhaus
Nicht nur die kleinen Besucherinnen und Besucher haben am vergangenen Sonntag, 30. März, im Karlsruher Tollhaus ihr Können beim Sackhüpfen unter Beweis gestellt. Auch die älteren Kinder kamen immer wieder an unseren Stand beim Kinderrechtefest, um die aktuelle Bestzeit zu schlagen. Unser kleiner Parcours mit Stoppuhr war für die Kinder das Highlight unseres Angebots, mit dem wir auf dem Fest das Recht der Kinder auf Freizeit und Spiel aus Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention vertreten haben.
In der UN-Kinderrechtskonvention sind die Kinderrechte festgeschrieben. Bereits zum 18. Mal richteten die Veranstalter des Kinderrechtefests – das städtische Kinderbüro, der Stadtjugendausschuss, der Kinderschutzbund und zahlreiche weitere Organisationen aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe – den Fokus auf genau diese Rechte. Mit vielen Stationen zum Spielen, Mitmachen, Ausprobieren und Informieren verwandelte sich das Karlsruher Tollhaus dadurch von 14 Uhr bis 18 Uhr erneut in ein buntes Fest unter dem Motto „Das Recht der Kinder, Kind zu sein.“
Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet zudem das Recht auf Ruhe sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Das Recht auf Ruhe haben wir an unserem Stand mit einer abgeschirmten Sitzecke, ausgestattet mit Sitzsack und vielen gemütlichen Kissen, auf denen sich die Kinder eine von uns selbst eingesprochene Traumreise anhören konnten, dargestellt. Und bei unserer Mal-Station konnten die Kinder viele unterschiedliche Flaggen malen, die wir im Laufe des Tages an unserer Flaggen-Wand gesammelt und so das Recht auf kulturelle und künstlerische Teilhabe verdeutlicht haben. Es war ein Nachmittag, der neben viel Spaß auch einen wertvollen Austausch zum Thema Kinderrechte bot. Herzlichen Dank an alle Organisatoren und Besucherinnen und Besucher!